Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fassung gültig ab dem 9.12.2022

Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote/Dienstleistungen der Hundeschule Suchenpfiff – Frank Hoffmann (Veranstalter und Organisator).

§1 Vertragsabschluss

Vertragsgegenstand ist Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund mit Halterin und Halter. Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund mit Halterin und Halter, bietet die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Dieser kann in mündlicher und oder schriftlicher Form erfolgen. Die Anmeldung kann per Internet Homepage, E-Mail oder erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie ist bindend für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr oder der Dienstleistung von Einzelstunden. Mit der Anmeldung werden die AGB der Hundeschule Suchenpfiff – Frank Hoffmann und die Teilnahmebedingungen anerkannt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer gegeben ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule Suchenpfiff – Frank Hoffmann schriftlich oder mündlich zustande.

§ 2 Bezahlung

Die Gebühr eines Kurses / Seminares ist bei der Anmeldung fällig. Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Veranstalter einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Kosten für Veranstaltungen sind grundsätzlich auf der Website der Hundeschule Suchenpfiff – Frank Hoffmann (suchenpfiff.de) – aufgeführt oder können im Vorfeld erfragt werden. Mit der Anmeldung für Einzelstunden, feste Gruppenstunden und Aktivitäten hat die Zahlung der Gebühr sofort nach der Veranstaltung/Leistung sofort ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. Die Teilnahmegebühren sind auf das Konto zu überweisen, welches in der Rechnung angegeben ist.

§ 3 Rücktritt

Im Falle des Rücktritts durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer werden von der Hundeschule für bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung: ·

Für Seminare und Kurse gilt:

bis 60 Tage vor Beginn des ersten Leistungstermins 15% der Teilnahmegebühr ·

bis 30 Tage vor Beginn des ersten Leistungstermins 30% der Teilnahmegebühr

bis 2 Wochen vor Beginn des ersten Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr ·

ab 1 Woche vor Beginn des ersten Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (Bsp. Übernachtung, Anfahrt, Dienstausfall etc.) erfolgt nicht.

Der Veranstalter kann auf die Erhebung der Stornokosten verzichten, wenn geeignete Dritte innerhalb 48 Stunden ab Stornierung in den Vertrag eintreten und die Buchung übernehmen. Über die Geeignetheit entscheidet der Veranstalter.

Für Trainingsferien (Seminare über mehrere Tage) gilt:

ab dem 98. Tag bis zum 85 Tag vor Trainingsferienbeginn sind 30% der Trainingsferiengebühren fällig

ab dem 84. Tag bis zum 57. Tag vor Trainingsferienbeginn sind 50% der Trainingsferiengebühren fällig

ab dem 56. Tag vor Trainingsferienbeginn erfolgt keine Rückerstattung mehr.

Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (Bsp. Übernachtung, Anfahrt, Dienstausfall etc.) erfolgt nicht.

Der Veranstalter kann auf die Erhebung der Stornokosten verzichten, wenn geeignete Dritte innerhalb 48 Stunden ab Stornierung in den Vertrag eintreten und die Buchung übernehmen. Über die Geeignetheit entscheidet der Veranstalter.

Für regelmäßige Gruppen-, Einzel- und Duostunden (Trainings) gilt:

Die Absage durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Trainings- und Leistungsbeginn per Telefon, SMS oder eMail kostenfrei stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs- Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet, es sei denn eine andere geeignete Teilnehmerin oder ein anderer geeigneter Teilnehmer übernimmt den Platz in der Stunde / den Stunden.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten: 

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. ·

 Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

§ 5 Haftung des Organisators

Der Veranstalter haftet für Schäden an den ihm zur Ausbildung oder Betreuung anvertrauten Tieren, bis zu einer Höhe von 3.000,- €, wenn ein Verschulden des Veranstalters vorliegt.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden oder Begleitpersonen herbeigeführt wurden.

§ 6 Pflichten der Teilnehmerin und des Teilnehmers

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/ Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der Hundeschule mitzuteilen. Die Hundeschule behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, eine Teilnahme zu untersagen. Dieses gilt für Veranstaltungen bei denen die theoretische Grundlagenvermittlung elementarer Bestandteil der Veranstaltung ist. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht. Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Veranstalter vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Der Hund darf nur in einem gesunden Zustand an Kursen/Seminaren teilnehmen. Eine gültige Tollwutimpfung ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Der Hund muss frei von Ekto- und Endoparasiten sein. Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Teilnahme läufiger Hündinnen ist nur gestattet, wenn keine Rüden teilnehmen, oder die Teilnahme mit den Besitzern der teilnehmenden Rüden vereinbart ist.

§ 7 Bild- und Tonmaterial

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Veranstalter erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Der Veranstalter kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Veranstalter erstellt wurden, können vom Veranstalter zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.

§ 8 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 10 Vorbehalt

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bremervörde Ansprüche gegen die Hundeschule verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB. Diese AGB gelten ab dem 8.11.2022 bis zu einer hier zu veröffentlichenden Neufassung.



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